WHISTLEBLOWING – SCHUTZ VON HINWEISGEBERN
Die Gesellschaft STEINBAUER LECHNER GmbH., Identifikationsnummer 47239042 (nachfolgend „Gesellschaft“), betreibt gemäß dem tschechischen Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern ein internes Meldesystem zur Meldung möglicher rechtswidriger Handlungen, von denen Hinweisgeber im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer anderen vergleichbaren Tätigkeit Kenntnis erlangt haben.
1. Zuständige Person
Eva Prokešová
Telefon: +420 387 011 326
E-Mail: eva.prokesova@steinbauer-lechner.cz
2. Möglichkeiten zur Abgabe einer Meldung
- Schriftlich – über das gesicherte Meldeformular: https://www.faceup.com/c/9eyw5xpv
- Mündlich – durch Aufnahme einer Sprachnachricht über dasselbe Meldesystem; gegebenenfalls nach Absprache mit der zuständigen Person telefonisch.
- Persönlich – nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen Person am Sitz der Gesellschaft, in der Regel während der Arbeitszeit von 7:00 bis 15:30 Uhr. Auf Antrag des Hinweisgebers wird eine persönliche Entgegennahme der Meldung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung, ermöglicht.
3. Kreis der zur Abgabe einer Meldung berechtigten Personen
Die Gesellschaft schließt gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. die Entgegennahme von Meldungen über ihr internes Meldesystem durch Personen aus, die für die Gesellschaft keine Arbeit oder andere vergleichbare Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des genannten Gesetzes ausüben.
4. Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern
Nur die benannte zuständige Person darf Einsicht in die Meldungen nehmen. Die Identität des Hinweisgebers sowie weitere geschützte Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen offengelegt werden. Die Gesellschaft duldet keine Repressalien gegenüber Hinweisgebern oder anderen gesetzlich geschützten Personen.
5. Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen
Die zuständige Person bestätigt den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen schriftlich, es sei denn, der Hinweisgeber hat ausdrücklich darum gebeten, keine Bestätigung zu erhalten, oder die Bestätigung würde offensichtlich zur Offenlegung seiner Identität führen. Die zuständige Person prüft die Begründetheit der Meldung und unterrichtet den Hinweisgeber innerhalb von 30 Tagen schriftlich über das Ergebnis. In sachlich oder rechtlich komplexen Fällen kann diese Frist um jeweils bis zu 30 Tage, höchstens jedoch zweimal, verlängert werden; der Hinweisgeber wird vor Ablauf der jeweiligen Frist über die Verlängerung und deren Gründe informiert.
6. Anonyme Meldungen
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, anonyme Meldungen nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. zu bearbeiten; sie kann solche Meldungen jedoch erfassen, deren Inhalt prüfen und je nach den Umständen geeignete Maßnahmen ergreifen. Wird die Identität eines ursprünglich anonymen Hinweisgebers nachträglich bekannt, genießt dieser unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen Schutz.
7. Externes Meldesystem
Meldungen können auch unmittelbar beim Justizministerium der Tschechischen Republik eingereicht werden, ohne dass zuvor das interne Meldesystem der Gesellschaft genutzt werden muss. Informationen und Einreichung von Meldungen: https://oznamovatel.justice.cz/.
8. Wissentlich falsche Meldungen
Die Abgabe einer wissentlich falschen Meldung stellt gemäß § 23 des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 CZK geahndet werden kann. Dies gilt nicht für Meldungen, die in gutem Glauben abgegeben wurden und deren Begründetheit sich später nicht bestätigt.
9. Schutz personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Meldungen werden in dem Umfang verarbeitet, der zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zum Schutz der Rechte betroffener Personen erforderlich ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. Der Zugang zu Meldungen und den damit verbundenen Daten ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt.